Was kostet Nachhilfe und wer übernimmt die Kosten?
Fachlich geprüft am 12. Juli 2026 · schuNa-Lernredaktion
Kurz beantwortet
Private Einzelnachhilfe kostet grob rund 15 bis 30 Euro pro Stunde, kommerzielle Institute deutlich mehr. Familien zahlen im Schnitt etwa 87 Euro im Monat. Wichtig: Bei Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe übernimmt der Staat über Bildung und Teilhabe die Kosten für Lernförderung komplett.
Was Nachhilfe wirklich kostet
Wenn Sie über Nachhilfe nachdenken, steht meist eine Sorge im Raum: Können wir uns das überhaupt leisten? Vorweg zur Beruhigung: Es gibt nicht „den“ Nachhilfepreis. Eine amtliche Preisstatistik existiert schlicht nicht, und die Beträge schwanken stark, je nach Anbieter, Fach, Klassenstufe und Region. Ein Nischenthema ist Nachhilfe trotzdem nicht. Nach Zahlen der Bertelsmann Stiftung nehmen rund 1,2 Millionen Schülerinnen und Schüler regelmäßig Nachhilfe in Anspruch, also etwa jedes achte Kind. In der weiterführenden Schule kommt das deutlich häufiger vor als in der Grundschule.
Familien, deren Kind Nachhilfe bekommt, geben im Schnitt etwa 87 Euro im Monat aus. Über alle Familien hinweg summiert sich das auf eine Größenordnung von rund 0,9 bis 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Ein realer Posten also, den man offen mitdenken darf.
Womit Sie ungefähr rechnen sollten
Die folgenden Zahlen sind Orientierungswerte, keine festen Tarife. Für studentische oder private Einzelnachhilfe liegen die Stundensätze häufig im Bereich von etwa 15 bis 30 Euro. Qualifizierte Fachkräfte und feste Institute können darüber liegen. Fragen Sie deshalb immer nach dem konkreten Preis für Ihre Situation, statt sich auf einen Durchschnitt aus dem Internet zu verlassen.
Über das ganze Jahr betrachtet wird der Unterschied zwischen den Anbietertypen deutlich. Private Einzelnachhilfe kostet pro Kind grob rund 750 Euro im Jahr, ein kommerzielles Institut grob rund 1.550 Euro, also etwa das Doppelte. Das sagt nichts darüber aus, ob das Institut besser oder schlechter ist. Es heißt nur: Ein genauer Blick auf Laufzeit, Gruppengröße und Kündigungsfristen lohnt sich, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Kostenlose Lernförderung: Bildung und Teilhabe
Jetzt kommt der Teil, den viele Eltern gar nicht kennen und der bares Geld wert ist. Nachhilfe ist nämlich nicht zwingend Privatsache. Familien mit geringem Einkommen können über das sogenannte Bildungspaket, offiziell „Bildung und Teilhabe“, eine kostenlose Lernförderung erhalten. Lernförderung ist dabei nichts anderes als geförderte, für Sie kostenfreie Nachhilfe.
Anspruch besteht, wenn Sie eine dieser Leistungen beziehen: Bürgergeld oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Staat übernimmt dann die Kosten für eine angemessene, ortsübliche Lernförderung.
Ein hartnäckiges Missverständnis lässt sich hier gleich ausräumen: Ihr Kind muss nicht kurz vor dem Sitzenbleiben stehen. Das Familienportal des Bundes stellt ausdrücklich klar, dass keine unmittelbare Versetzungsgefährdung vorliegen muss. Es genügt, dass die Lehrkraft einen Förderbedarf bescheinigt und die Schule dafür kein eigenes Angebot hat.
Und noch etwas ist wichtig zu wissen: Diese Mittel werden vielerorts nicht ausgeschöpft, weil zu wenige Familien von ihrem Anspruch wissen. Wer informiert ist, lässt hier also oft Geld liegen. Dieser Anspruch ist ein ganz normales Recht, kein Almosen.
Was Sie konkret tun können
- Zuerst mit der Lehrkraft sprechen. Fragen Sie, in welchem Fach genau Förderbedarf besteht, und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Sie ist der Schlüssel für den ganzen Antrag.
- Das zuständige Amt ansteuern. Beziehen Sie Bürgergeld, läuft der Antrag auf Lernförderung über das Jobcenter. Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe sind Stadt, Gemeinde oder Landkreis zuständig.
- Den gesonderten Antrag stellen. Lernförderung braucht einen eigenen Antrag, auch wenn andere Leistungen längst laufen. Legen Sie die Bescheinigung der Schule bei.
- Nach kostenloser BuT-Beratung fragen. Viele Kommunen helfen beim Ausfüllen. Nutzen Sie das ruhig, gerade wenn Formulare Sie abschrecken.
- Bei Instituten Angebote vergleichen. Ohne Anspruch holen Sie besser mehrere schriftliche Angebote ein, in denen Kosten und Leistungen einzeln aufgeschlüsselt sind, und unterschreiben nichts, was Sie nicht verstehen.
Ein Blick in den Alltag
Nehmen wir Familie Yilmaz mit Bürgergeld. Die Tochter in der siebten Klasse schwächelt in Mathe. Die Mutter spricht die Mathelehrerin an, diese bestätigt schriftlich den Förderbedarf. Mit dieser Bescheinigung stellt die Mutter beim Jobcenter den Antrag auf Lernförderung. Nach der Bewilligung besucht die Tochter kostenlos eine kleine Nachhilfegruppe. Die Familie zahlt keinen Cent.
Eine andere Familie bezieht Wohngeld statt Bürgergeld. Auch ohne Jobcenter besteht Anspruch, der Antrag geht hier ans Sozialamt der Stadt. Und eine dritte Familie ohne Anspruch möchte nur ein Fach vor der Klausurenphase auffangen. Statt eines teuren Jahrespakets engagiert sie eine Oberstufenschülerin für ein paar gezielte Einzelstunden, deutlich günstiger und ohne festen Vertrag.
Wann Nachhilfe sinnvoll ist
Nicht jede schwache Note braucht sofort bezahlte Nachhilfe. Fängt Ihr Kind sich nach einem Durchhänger von allein wieder, dürfen Sie in Ruhe abwarten. Sinnvoll wird gezielte Förderung, wenn sich Lücken über mehrere Themen aufbauen, eine Prüfung ansteht oder die Motivation dauerhaft kippt. Dann lohnt der ehrliche Blick, egal ob über das Bildungspaket oder privat. Wenn Sie unsicher sind, welche Form zu Ihrem Kind passt, hilft oft eine unverbindliche kostenlose Probestunde, um es auszuprobieren, bevor Sie sich auf Kosten oder einen Vertrag festlegen.
Häufige Fragen
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Dieser Beitrag wurde von der schuNa-Lernredaktion erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Unsere Redaktion besteht aus Pädagoginnen und Pädagogen mit Unterrichts- und Nachhilfeerfahrung. Zuletzt geprüft am 12. Juli 2026.