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Nachprüfung: Wie läuft sie ab und wie bereitet sich mein Kind vor?

Fachlich geprüft am 07. August 2026 · schuNa-Lernredaktion

Kurz beantwortet

Die Nachprüfung ist eine zweite Chance auf die Versetzung: eine zusätzliche Prüfung nach dem Zeugnis, meist am Ende der Sommerferien. Ob es sie gibt, in welchem Fach und bis wann Sie anmelden müssen, regelt jedes Bundesland eigen. Fragen Sie sofort in der Schule nach, die Fristen laufen oft schon vor den Ferien ab.

Eine Nachprüfung ist die Möglichkeit, eine verpasste Versetzung nachträglich doch noch zu erreichen. Ihr Kind legt nach dem Zeugnis eine zusätzliche Prüfung ab, und wenn es besteht, gilt es als versetzt und bekommt ein neues Zeugnis. Der Termin liegt typischerweise am Ende der Sommerferien. So weit das Prinzip. Ob es diese Prüfung bei Ihnen überhaupt gibt, in welchem Fach, ab welcher Klasse und bis wann Sie anmelden müssen, ist Landesrecht und unterscheidet sich stark. Deshalb steht die wichtigste Handlung ganz vorn: Rufen Sie in der Schule an, und zwar sofort. In etlichen Ländern läuft die Anmeldefrist so früh, dass sie mit dem Ende der Ferien nichts mehr zu tun hat.

Was eine Nachprüfung ist und was sie nicht leistet

Auf dem Elternschreiben steht der Begriff manchmal anders, je nach Bundesland etwa als Prüfung zur nachträglichen Versetzung. Gemeint ist dieselbe Sache: eine Prüfung nach dem Zeugnis mit genau einem Zweck. Wie sie bei Ihnen heißt, steht in der Mitteilung der Schule. Um die Wiederholung einer nicht bestandenen Abschlussprüfung geht es hier ausdrücklich nicht, dafür gelten eigene Regeln, die wir in Durchgefallen, was nun? beschreiben.

Fällt die Nachprüfung gut aus, wird die betreffende Note in der Regel angehoben, die Versetzungsbedingungen gelten damit als erfüllt, und Ihr Kind startet mit der Klasse ins neue Schuljahr, in die es eigentlich wollte. Wo mehrere Fächer geprüft werden, zählt das Ergebnis in allen davon.

Einen Anspruch auf diese zweite Chance gibt es allerdings nicht. Über die Zulassung entscheidet die Schule, je nach Bundesland die Schulleitung oder eine Konferenz. Sie beantragen, die Schule entscheidet. Häufig ist die Zulassung an eine Rechenlogik geknüpft: Nur wenn die Verbesserung in dem einen Fach die Versetzung tatsächlich rettet, ist die Prüfung überhaupt zulässig. In vielen Bundesländern wird deshalb nur ein einziges Fach geprüft. Wenn die Versetzung an mehreren Fächern hängt, ist die Nachprüfung je nach Bundesland gar nicht der vorgesehene Weg, und das Gespräch über die anderen Möglichkeiten wird wichtiger.

Auch das Bestehen selbst fällt nüchtern aus. Wer besteht, bekommt in aller Regel ein „ausreichend“ eingetragen oder eine um eine Notenstufe verbesserte Note. Eine glänzende Zwei ist am Ende dieses Weges nicht vorgesehen.

Und die Lücke bleibt. Der Stoff des neuen Schuljahres baut auf dem auf, was im vergangenen Jahr gefehlt hat. Eine bestandene Nachprüfung verschafft Zeit. Die gezielte Förderung im Herbst bleibt trotzdem nötig.

Die Nachprüfung ist selten die einzige Tür. Je nach Bundesland stehen daneben ein Notenausgleich, eine Ermessensentscheidung der Konferenz, ein Vorrücken oder eine Aufnahme auf Probe mit späterer Überprüfung, das Aussetzen der Versetzungsentscheidung nach längerer Krankheit oder verbindliche Lern- und Fördervereinbarungen. Fragen Sie im Gespräch mit der Schule deshalb breit: Welche Wege sind bei uns vorgesehen? In der Grundschule stellt sich die Frage übrigens meist gar nicht, die Nachprüfung setzt typischerweise erst in der Sekundarstufe I ein und ist in Abschlussjahrgängen häufig ausgeschlossen.

Warum die Frist der dringlichste Punkt ist

Die Anmeldefrist ist kurz, und sie läuft in mehreren Bundesländern noch vor oder unmittelbar mit dem Beginn der Sommerferien ab. Manche Länder verlangen die Erklärung der Eltern schon in den letzten Unterrichtstagen, andere binnen weniger Tage nach Zugang der Mitteilung, wieder andere binnen einer Woche nach Zeugniserhalt.

Der verbreitete Reflex, das erst einmal in Ruhe in den ersten Ferientagen zu bereden, kann die Chance also kosten, bevor überhaupt jemand über Lernen nachgedacht hat. Eine versäumte Frist lässt sich später in aller Regel nicht mehr heilen. Falls die Frist bei Ihnen schon durch ist, rufen Sie trotzdem in der Schule an. Ob sich noch etwas machen lässt und welche anderen Wege bei Ihnen vorgesehen sind, kann Ihnen nur die Schule sagen, und dieses Gespräch ist auch dann nicht umsonst.

Verbindlich ist zweierlei: die Auskunft der Schule Ihres Kindes und die Versetzungsordnung Ihres Bundeslandes für Ihre Schulform. Beides finden Sie über das Schulportal Ihres Landes, und wenn die Schule in den Ferien nicht erreichbar ist, hilft die zuständige Schulaufsicht weiter. Zahlen aus Ratgebern im Netz helfen dagegen selten, sie stammen fast immer aus einem einzelnen Bundesland, sind teils veraltet oder verwechseln Versetzungsregeln mit Nachprüfungsregeln. Der oft zitierte Satz „mit maximal zwei Fünfen darf man in die Nachprüfung“ ist so ein Fall.

Was Sie jetzt bei der Schule klären sollten

Rufen Sie im Sekretariat an und bitten Sie um einen Rückruf der Klassenleitung oder der Fachlehrkraft, wenn niemand direkt erreichbar ist. Mehrere Länder verpflichten die Schule ausdrücklich, neben der schriftlichen Mitteilung auch ein Beratungsgespräch anzubieten. Nehmen Sie es an, auch wenn Ihnen nach allem anderen zumute ist. Gehen Sie mit einem Zettel hin.

  1. Ist bei uns überhaupt eine Nachprüfung vorgesehen? Für unsere Klassenstufe, für unsere Schulform, in diesem Schuljahr.
  2. In welchem Fach? Und falls mehrere Fächer in Frage kommen: Dürfen wir wählen? In einigen Ländern liegt die Wahl bei der Familie. Dann lohnt sich das Gespräch mit beiden Fachlehrkräften, denn eine klar abgegrenzte Lücke in zwei Themen ist in wenigen Wochen schließbar, ein ganzes Jahr Grammatik eher nicht.
  3. Bis wann muss der Antrag da sein, und in welcher Form? Schriftlich, per Formular, per Einschreiben? Lassen Sie sich das Datum bestätigen.
  4. Wann genau ist der Prüfungstermin? Planen Sie niemals auf einen angenommenen Termin hin. Je nach Bundesland liegt er an den letzten Ferientagen, in den ersten Tagen des neuen Schuljahres oder erst einige Wochen nach Schuljahresbeginn. Lassen Sie sich den Termin von der Schule bestätigen.
  5. Schriftlich, mündlich oder beides? Das hängt davon ab, ob im Fach Klassenarbeiten geschrieben werden, und ist landesrechtlich geregelt.
  6. Welche Themen aus dem Schuljahr sollte unser Kind sicher beherrschen? Diese eine Frage entscheidet über den ganzen Ferienplan. Am besten per E-Mail, damit Sie die Antwort schwarz auf weiß haben.
  7. Wen erreichen wir in den Ferien im Notfall? Sekretariate sind nicht durchgehend besetzt, und die Prüfung liegt mitten in der Ferienzeit.
  8. Was gilt, wenn unser Kind am Prüfungstag krank ist? Fehlen ohne triftigen Grund bedeutet üblicherweise: nicht bestanden. Bei Krankheit ist der Grund je nach Landesregelung unverzüglich nachzuweisen, in der Regel mit ärztlichem Attest. Lassen Sie sich sagen, wie das bei Ihnen läuft.

Wie eine Nachprüfung typischerweise abläuft

Am Anfang steht die Mitteilung der Schule, meist mit dem Zeugnis oder kurz danach, in manchen Ländern förmlich per Einschreiben. Darin steht, dass eine Nachprüfung in Betracht kommt und worum es geht. Dann folgt die Anmeldung durch die Eltern, fristgebunden und verbindlich. Danach die Vorbereitungszeit in den Ferien, in der Praxis oft einige Wochen.

Abgenommen wird die Prüfung von einem Prüfungsausschuss. Wer ihm angehört und wie lange geprüft wird, legt das jeweilige Landesrecht fest, teils sehr genau. Fragen Sie das in der Schule nach. Geprüft wird der Stoff der zuletzt besuchten Klasse, also nichts Neues. In Fächern mit Klassenarbeiten kommt zum mündlichen Teil häufig ein schriftlicher hinzu, in den übrigen Fächern wird in der Regel nur mündlich geprüft. Die mündlichen Teile sind kurz, oft mit einer Vorbereitungszeit unmittelbar davor.

Das Ergebnis liegt in der Regel kurz nach der Prüfung vor, je nach Landesregelung also noch vor Schuljahresbeginn oder erst einige Wochen danach. Bei Bestehen gibt es ein neues Zeugnis mit Versetzungsvermerk.

Was daran nicht einheitlich ist, ist fast alles Prüfbare: die Klassenstufen, die Zahl der Fächer, die Ausschlussgründe, die Fristen und die Prüfungsdauer. In den meisten Ländern ist die Nachprüfung außerdem mengenmäßig begrenzt, also nur einmal oder höchstens zweimal in der Schullaufbahn möglich, oft nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahrgangsstufen und in der Regel nicht für Kinder, die die Klasse ohnehin schon wiederholen. Ein beliebig oft nutzbarer Joker ist sie in aller Regel nicht.

Warum die Regeln bei Ihnen anders aussehen können

Das Prinzip und den typischen Ablauf finden Sie hier, die für Sie geltende Regel nicht. Dafür ist die Rechtslage zu zersplittert, und das gilt zwischen den Ländern ebenso wie teilweise zwischen Schulformen im selben Land.

In einigen Bundesländern gibt es die klassische Nachprüfung am Ferienende gar nicht. Dort greifen andere Konstruktionen, etwa eine Aufnahme auf Probe: Das Kind besucht zunächst einige Wochen die nächsthöhere Klasse und wird erst danach geprüft. Wer in einem solchen Land auf einen Ferientermin hin lernt, plant an der Wirklichkeit vorbei. In einem Land ist das Sitzenbleiben für weite Teile der Schulzeit abgeschafft, in anderen ist es nur in einzelnen Schulformen zurückgedrängt. Ob sich die Frage überhaupt stellt, hängt also vom Bundesland und von der Schulform ab.

Auch ein Rechtsanspruch auf eine Themenliste lässt sich nicht belegen. Die Schulordnungen sagen zum Umfang des Prüfungsstoffs meist nichts. In der Praxis grenzen viele Lehrkräfte den Stoff auf Nachfrage trotzdem ein, und mehrere Länder sehen ein Beratungsgespräch ausdrücklich vor. Fragen kostet nichts, ein fertiger Katalog ist aber selten zu erwarten.

Ob Kinder, die eine Nachprüfung bestehen, im folgenden Jahr besser zurechtkommen als Kinder, die die Klasse wiederholen, ist für Deutschland nach unserem Kenntnisstand nicht belastbar untersucht. Nehmen Sie Pauschalaussagen in die eine oder andere Richtung deshalb mit Vorsicht.

Wie Sie die Ferienwochen realistisch planen

Der Stoff eines ganzen Schuljahres lässt sich in wenigen Wochen nicht nachholen. Familien, die es trotzdem versuchen, kämpfen meist zwei Wochen und geben dann auf. Der erste Schritt ist deshalb eine Frage an die Fachlehrkraft: Welche Themen sind prüfungsrelevant? Erst danach steht fest, worauf sich die Wochen konzentrieren.

Die ersten Ferientage bleiben frei. Nach einem Schuljahr, das mit einer Nichtversetzung geendet hat, braucht Ihr Kind Abstand, Schlaf und ein paar Tage, an denen Schule nicht vorkommt. Erholung gehört an dieser Stelle zur Vorbereitung, weil ohne Ruhephasen weniger hängen bleibt.

Der mittlere Block ist der eigentliche Lernteil, und er lebt von kurzen, regelmäßigen Einheiten. Die Lernforschung ist an dieser Stelle ungewöhnlich eindeutig: Eine Metaanalyse, die 317 Experimente aus über 180 Studien ausgewertet hat, zeigt, dass über mehrere Tage verteiltes Wiederholen den Stoff deutlich haltbarer verankert als geballtes Pauken. Für sechs Wochen Ferien heißt das konkret: lieber vier kurze Einheiten über die Woche verteilt als ein langer Samstag, und jedes Thema kommt später noch einmal an die Reihe, mit größer werdenden Abständen. Wie diese Abstände praktisch aussehen, steht in unserem Beitrag Für eine Prüfung lernen. Ebenso wichtig ist die Art der Wiederholung: Ihr Kind soll den Stoff aktiv aus dem Gedächtnis holen, also ohne Unterlagen aufschreiben oder erzählen, was es noch weiß, und erst danach nachschauen. Wiederlesen und Markieren fühlen sich sicherer an und bringen weniger.

Für Eltern, die im Fach selbst unsicher sind: Zum Abfragen müssen Sie den Stoff nicht können, Sie brauchen nur die Lösung vor sich. Für den Ferienrahmen gibt es bei uns einen fertigen Ferien-Aufholplan zum Ausdrucken. Wer zwischendurch einen Erklärabschnitt zum Nachlesen braucht, findet auf schuNa ein kostenloses Lernportal zum Wiederholen für die Fächer der Sekundarstufe.

Der letzte Block, die Tage direkt vor der Prüfung, ist für neue Themen zu spät. Jetzt geht es ums Abrufen unter prüfungsähnlichen Bedingungen: bei einem schriftlichen Teil einmal mit Uhr und ohne Handy am Tisch, bei einem mündlichen Teil einmal laut erklären, an Sie, an ein Geschwisterkind oder auch nur an die Wand. Vieles klingt im Kopf sicher und stockt trotzdem, sobald es zum ersten Mal laut gesagt wird. Genau das übt dieser Durchgang. Unmittelbar vor dem Termin gehört ein echter freier Tag in den Plan.

Ohne Unterricht gehen im Mittel Kompetenzen im Umfang von etwa einem Monat Schullernen verloren, besonders in Mathematik und Rechtschreibung. Die Befundlage dazu ist allerdings uneinheitlich und für Deutschland dünner als für andere Länder. Regelmäßiges Üben lohnt sich also, ein sechswöchiges Lernlager lässt sich daraus nicht ableiten.

Die Ferien stehen unter Druck, und das betrifft alle

Was in solchen Sommern zu Hause passiert, hat mit Lernstoff wenig zu tun. Da ist ein Kind, das seine Freunde in den Urlaub fahren sieht und selbst mit einem Termin im Kopf herumläuft. Da ist die Frage, was man sagt, wenn jemand fragt, warum man nicht mitkommt. Und da sind Eltern, die selbst keine Ferien haben, weil ständig ein Thema im Raum steht.

Die Scham vor Freunden lohnt es sich anzusprechen, bevor daraus tägliche Notlügen werden. Hilfreich ist ein einfacher Satz, den das Kind verwenden kann und der stimmt, ohne alles preiszugeben, etwa: „Ich habe am Ferienende noch einen Schultermin.“ Wem Ihr Kind mehr erzählt, ist seine Entscheidung.

Beim Thema Druck ist die Empfehlung eindeutig, und ein Schulministerium formuliert sie ungewöhnlich klar: Druck erzeugt Angst, und Angst blockiert das Gehirn. Empfohlen wird, sich als Helfende zu positionieren statt zu sanktionieren, kurzfristige realistische Ziele zu setzen und Erfolge zu loben. Der Kinderschutzbund weist zusätzlich darauf hin, dass das Streichen von Freizeitaktivitäten oft genau die Bereiche trifft, in denen ein Kind noch Erfolgserlebnisse hat.

Wenn es zu Hause festfährt, gibt es kostenlose und anonyme Anlaufstellen, unabhängig von der Schule und auch in den Ferien. Das Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer erreichen Sie unter 116 111, das Elterntelefon unter 0800 111 0 550. Die aktuellen Sprechzeiten stehen auf der Seite des jeweiligen Angebots. Sorgen ums Zeugnis und um die Versetzung gehören dort ausdrücklich zu den Themen. Für Eltern gibt es außerdem die schulpsychologischen Beratungsstellen der Länder. Wie sie erreichbar sind, unterscheidet sich je nach Bundesland.

Wenn es nicht klappt

Dann wiederholt Ihr Kind die Jahrgangsstufe. Das ist bitter, gerade nach Wochen Vorbereitung, aber es ist ein geregelter, vorgesehener Weg und keine Aussage über die Fähigkeiten Ihres Kindes. Eine Wiederholung der Nachprüfung selbst ist in vielen Ländern ausdrücklich ausgeschlossen, und wie oft eine Klasse wiederholt werden darf, regelt wiederum das Landesrecht.

Die Bildungsforschung bewertet das Wiederholen im Durchschnitt kritisch, vor allem aus einem Grund: Ein zusätzliches Jahr schließt Lücken nicht von allein. Solche Befunde beschreiben Durchschnitte über viele Kinder, nicht Ihres. Entscheidend wird, was in diesem Jahr passiert, ob es gezielte Förderung gibt oder ob es abgesessen wird. Was die Studien dazu genau sagen, welche Wege es rund um eine drohende Nichtversetzung sonst noch gibt und was ein Wiederholungsjahr praktisch bedeutet, steht in unserem Überblick Sitzenbleiben droht.

Sprechen Sie den Plan B ruhig früh aus. Ein Satz reicht: Wir versuchen das, und wenn es nicht klappt, wiederholst du das Jahr, und das ist in Ordnung. Wer weiß, dass der Boden trägt, geht meist gelassener in eine Prüfung. Das weicht nichts auf. Es ist die Bedingung dafür, dass Lernen in diesen Wochen überhaupt funktioniert.

Häufige Fragen

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Dieser Beitrag wurde von der schuNa-Lernredaktion erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Unsere Redaktion besteht aus Pädagoginnen und Pädagogen mit Unterrichts- und Nachhilfeerfahrung. Zuletzt geprüft am 07. August 2026.