lernfrage.de

Schulabschluss nachholen: Welche Wege gibt es?

Fachlich geprüft am 12. August 2026 · schuNa-Lernredaktion

Kurz beantwortet

Ein fehlender Abschluss ist kein Endpunkt: Über den Zweiten Bildungsweg lassen sich alle Abschlüsse bis zum Abitur nachholen, von der Abendschule über Kolleg und berufsbildende Schulen bis zur Prüfung ohne Schulbesuch. Welche Wege es bei Ihnen gibt, sagt verbindlich die Schulaufsicht, denn Namen und Voraussetzungen sind Landesrecht. Den kostenlosen Einstieg bietet die Berufsberatung. Es dauert und verlangt Ausdauer.

Ein Zeugnis liegt auf dem Küchentisch, kein Abschluss darauf, die Schulzeit ist beendet. Für Eltern fühlt sich dieser Moment nach Endstation an. Formal ist er das nicht. Das Bildungssystem hält für genau diesen Fall eigene Schulformen und eigene Förderinstrumente bereit: den Zweiten Bildungsweg. Über ihn lassen sich alle allgemeinbildenden Abschlüsse nachholen, vom ersten Schulabschluss über den mittleren Abschluss bis zum Abitur, und dafür gibt es ein ganzes Bündel an Wegen. Ehrlich dazu gehört: Es dauert, verlangt Ausdauer und kommt meist zu einem Job oder anderen Verpflichtungen dazu.

Ist ein Abschluss später wirklich noch möglich?

Ja, und das ist keine Trostformel. Die Kultusministerkonferenz führt den Zweiten Bildungsweg ausdrücklich unter der Überschrift Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit des Bildungssystems. Die Angebote sind genau dafür da, Abschlüsse nachzuholen, die im regulären Schulverlauf nicht oder nicht vollständig erreicht wurden. Die Länder haben sich auf gemeinsame Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz verständigt und erkennen die Abschlüsse darüber gegenseitig an. Diese Vereinbarungen sind ein Rahmen, den jedes Land in eigenes Schulrecht übersetzt, unmittelbar gelten sie nicht. Die Zeugnisse sind staatliche Zeugnisse und dem regulären Abschluss rechtlich gleichwertig; beim Abitur des Zweiten Bildungswegs steht kein Vermerk über den Weg auf dem Zeugnis.

Ihr Kind ist damit nicht allein: 2021 verließen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 47.500 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen ohne Ersten Schulabschluss, das waren 6,2 Prozent eines Jahrgangs. Zuletzt ist diese Zahl gestiegen.

Eine Abgrenzung vorweg: Hier geht es um den Abschluss, nicht um die Versetzung. Steht ein Wiederholungsjahr im Raum, passen Sitzenbleiben droht und Nachprüfung: Ablauf und Vorbereitung. Ist die Abschlussprüfung gerade erst schiefgegangen, klären Sie zuerst die Wiederholung an der bisherigen Schule, dazu steht das Nötige in Durch die Abschlussprüfung gefallen. Der Zweite Bildungsweg ist die Landkarte für danach.

Warum eine Angabe aus dem Netz bei Ihnen nicht gelten muss

Hier verlieren Eltern am schnellsten den Boden. Bildung ist Ländersache, und die Unterschiede sind nicht kosmetisch. Derselbe Schulname kann in zwei Bundesländern verschiedene Bildungsgänge bezeichnen: In einem Land ist „Berufskolleg“ der Sammelbegriff für sämtliche berufsbildenden Schulen, an denen Abschlüsse bis zum Abitur erreichbar sind, in einem anderen eine eigene Schulart, an der höchstens die Fachhochschulreife erworben wird.

Die Fachoberschule existiert nicht in jedem Land unter diesem Namen, mancherorts übernimmt ein anders benannter Bildungsgang dieselbe Aufgabe. Die verwandte Berufsoberschule für Menschen mit abgeschlossener Ausbildung gibt es nur in einem Teil der Länder. Selbst die Prüfung ohne Schulbesuch heißt je nach Bundesland anders, mal Nichtschülerprüfung, mal Externenprüfung, mal Schulfremdenprüfung. Auch Mindestalter und Zugangsbedingungen weichen ab, zwischen den Ländern und zusätzlich zwischen den Bildungsgängen innerhalb eines Landes: In einem Land reicht für den Weg zum Abitur ein bestimmtes Mindestalter, in einem anderen liegt es höher und ein Nachweis über Berufstätigkeit kommt dazu.

Darin steckt auch eine gute Nachricht. Nachdem die Kultusministerkonferenz ihre Vereinbarungen zu Abendgymnasium und Kolleg 2024 aktualisiert hat, haben Länder ihre Aufnahmebedingungen gelockert und erlauben, im Einzelfall auf die sonst geforderte Berufsausbildung oder Berufstätigkeit zu verzichten. Wirkt eine Voraussetzung unerfüllbar, fragen Sie nach, statt den Weg abzuhaken.

Verbindlich ist, was Ihnen die Schulaufsicht sagt, je nach Bundesland Schulamt, Bezirksregierung oder Schulaufsichtsbehörde. Konkrete Angebote und Starttermine nennen die Volkshochschule vor Ort und die jeweilige Einrichtung. Deshalb stehen hier keine Fristen, Notengrenzen und Gebühren.

Wenn Ihr Kind noch keine 18 ist

Ein Punkt entscheidet über den Zeitpunkt und geht in vielen Ratgebern unter: Mit 16 oder 17 ist Ihr Kind häufig noch schulpflichtig. An die Vollzeitschulpflicht schließt sich eine Berufsschulpflicht an, die in der Regel bis zum Ende des Schuljahres läuft, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, oder bis eine Ausbildung abgeschlossen ist; geregelt ist das in jedem Land anders. Solange sie besteht, sind die Angebote des Zweiten Bildungswegs häufig noch nicht zugänglich, und die Zulassung zur Prüfung ohne Schulbesuch setzt die erfüllte Schulpflicht in aller Regel voraus, auch das richtet sich nach Landesrecht. Für diese Altersgruppe führen deshalb oft zuerst berufsbildende Schulen oder Angebote der Agentur für Arbeit weiter.

Welche Wege führen über die Schule?

Abendschule und Abendrealschule

Zielabschluss ist ein Abschluss der Sekundarstufe I, also erster oder mittlerer Schulabschluss, je nach Land anders benannt. Gerechnet wird in Schuljahren, die Größenordnung liegt bei zwei bis drei. Vorausgesetzt wird meist die erfüllte Vollzeitschulpflicht, teils ein Mindestalter oder ein Nachweis über Berufstätigkeit. Lassen Sie sich vom Namen nicht täuschen: Ein Landesministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass der Unterricht trotz der Bezeichnung „Abendrealschule“ auch vormittags oder nachmittags liegen kann. Fragen Sie deshalb vor der Anmeldung nach den tatsächlichen Unterrichtszeiten und gleichen Sie sie mit Arbeits- oder Ausbildungszeiten ab.

Abendgymnasium

Zielabschluss ist die Allgemeine Hochschulreife, erreicht neben dem Beruf. Die Kultusministerkonferenz beschreibt das Abendgymnasium als Einrichtung, die Erwachsenen in der Regel in drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife verhilft; je nach Land und Vorbildung sind es zwei bis vier Jahre. Verlangt werden typischerweise ein Mindestalter und der Nachweis einer Berufstätigkeit, wobei vielerorts auch Haushaltsführung, Freiwilligendienste oder vergleichbare Zeiten zählen; in den letzten Schulhalbjahren entfällt die Berufstätigkeit häufig. Der Unterricht liegt überwiegend abends, je nach Einrichtung aber auch zu anderen Zeiten.

Kolleg

Zielabschluss ist ebenfalls die Hochschulreife. Der entscheidende Unterschied zum Abendgymnasium: Das Kolleg ist eine Vollzeitschule mit Unterricht tagsüber, eine parallele Berufstätigkeit ist nicht vorgesehen. Die Zugangsbedingungen ähneln denen des Abendgymnasiums, festgelegt werden sie vom Land. Die Größenordnung liegt bei etwa drei Jahren.

Volkshochschule

Volkshochschulen bieten vielerorts Vorbereitungskurse, vor allem auf den ersten und den mittleren Schulabschluss, teils vor Ort, teils digital oder hybrid. Ein Punkt, den viele übersehen: Die Volkshochschule vergibt den Abschluss in aller Regel nicht selbst. Geprüft wird durch eine externe staatliche Stelle, typischerweise die Schulaufsicht, und vielerorts findet diese Prüfung nur einmal im Jahr statt. Wer den Kursbeginn verpasst, verliert unter Umständen ein Jahr. Ob es vor Ort Schulabschlusskurse gibt und was sie kosten, unterscheidet sich von Kommune zu Kommune.

Berufsfachschule, Berufskolleg und verwandte Schularten

Hier wird der Schulabschluss häufig zusammen mit einer beruflichen Qualifikation erworben. Erreichbar ist dabei je nach Bildungsgang auch der erste oder der mittlere Schulabschluss, nicht nur die Fachhochschulreife, und das macht diese Schulen für unter 18-Jährige zum wichtigsten Weg. Für viele Jugendliche ist die Verbindung von Schule und Beruf zugleich der psychologisch günstigste Weg, weil die Zeit nicht als reine Schulzeit erlebt wird. Namen, erreichbare Abschlüsse und Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich zwischen den Ländern besonders stark, fragen Sie deshalb bei der Schulaufsicht oder direkt an der Schule nach.

Fachoberschule

Zielabschluss ist die Fachhochschulreife, verbunden mit beruflichen Inhalten. Die Fachoberschule baut auf dem mittleren Schulabschluss auf und dauert in der Regel zwei Jahre; je nach Land ist an den beruflichen Oberschulen zusätzlich die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife erreichbar.

Welche Wege führen über Prüfung und Beruf?

Externen- oder Nichtschülerprüfung

Das ist die Abschlussprüfung ohne Schulbesuch: vorbereiten im Selbststudium oder mit Kursen, dann die staatliche Prüfung ablegen. Über die Zulassung entscheidet die Schulaufsicht des Landes. Auf dem Papier der kürzeste Weg, in der Sache der anspruchsvollste.

Typischerweise gilt: Die Schulpflicht muss erfüllt sein, angemeldet wird nach dem Wohnortprinzip bei der Behörde am Hauptwohnsitz, es gibt feste Fristen deutlich vor dem Prüfungstermin, und die Prüfung findet vielerorts nur einmal jährlich statt. Verlangt wird ein Nachweis über die angemessene Vorbereitung. Weil das Zeugnis ausschließlich Prüfungsergebnisse ausweist, wird in mehr Fächern geprüft als bei regulären Schülerinnen und Schülern; Vornoten, die einen schwachen Tag abfedern, gibt es nicht. Passt für junge Menschen, die wirklich selbstständig lernen, besser mit Begleitung als ganz allein.

Der Abschluss über die abgeschlossene Berufsausbildung

Für viele Eltern die größte Entdeckung: In vielen Bundesländern gilt der Berufsschulabschluss unter bestimmten Bedingungen als gleichwertig mit einem allgemeinbildenden Abschluss, je nach Land bis hin zur Berechtigung für die gymnasiale Oberstufe, ohne noch einmal Schule im klassischen Sinn. Gefordert werden typischerweise der Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs samt bestandener Berufsabschlussprüfung, ein bestimmter Notendurchschnitt im Berufsschulzeugnis und ein Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse. Bezeichnung, Grenzwerte und zuständige Stelle legt das Land fest, teils ist ein Antrag nötig. Automatisch ist daran nichts. Steckt Ihr Kind schon in einer Ausbildung, fragen Sie früh an der Berufsschule nach, denn der Notendurchschnitt lässt sich nur vorher beeinflussen.

Dazu passt eine Entlastung, die wenige kennen: Das Berufsbildungsgesetz schreibt für eine duale Ausbildung keinen bestimmten Schulabschluss vor, verlangt wird die erfüllte Schulpflicht. In der Praxis erwarten allerdings viele Betriebe mindestens einen ersten Schulabschluss, und die Ausbildungssuche ist ohne Abschluss deutlich schwerer. Die Reihenfolge lässt sich damit umdrehen: erst einen Ausbildungsplatz suchen, den Schulabschluss anschließend über die Berufsschule nachholen. Bei der Suche unterstützt die Berufsberatung.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Für Jugendliche, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben und noch nicht wissen, wohin, ist das oft der realistischste Einstieg. In einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit lässt sich der erste Schulabschluss nachholen, während gleichzeitig Berufsfelder praktisch ausprobiert werden. Das Sozialgesetzbuch räumt förderungsberechtigten jungen Menschen ohne Schulabschluss dafür sogar einen Anspruch ein. Wie lange die Maßnahme dauert, welche Kosten übernommen werden und welche weiteren Angebote der Agentur für Arbeit in Frage kommen, klärt das Beratungsgespräch. Der Einstieg läuft über dieses Gespräch, auch nach einer abgebrochenen Ausbildung.

Fernschulen und Online-Anbieter

Eine Klarstellung, die viel Geld sparen kann: Fernschulen bereiten vor, sie prüfen nicht. Der Abschluss kommt am Ende aus einer staatlichen Prüfung, in aller Regel der Externen- beziehungsweise Nichtschülerprüfung, mit deren Zulassungsvoraussetzungen und Fristen. Auch die Werbezeile „staatlich zugelassener Fernlehrgang“ ändert daran nichts: Die Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht bescheinigt, dass der Lehrgang die Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfüllt, mehr nicht.

Zwei Prüfungen gehören deshalb vor jede Unterschrift. Erstens: Ist der Lehrgang bei der Zentralstelle zugelassen? Sie führt eine öffentlich durchsuchbare Datenbank. Fehlt die vorgeschriebene Zulassung, ist das ein klares Warnsignal, und was das für einen bereits geschlossenen Vertrag bedeutet, klärt die Verbraucherzentrale. Zweitens: Würde Ihr Kind im eigenen Bundesland zur staatlichen Prüfung überhaupt zugelassen? Für Verträge mit privaten Anbietern gilt außerdem Verbraucherschutzrecht. Verbraucherschützer warnen zusätzlich vor Bildungs- und Coaching-Angeboten aus sozialen Medien: Überrumpelung, unrealistische Erfolgsversprechen, überteuerte Preise und Material, das nur allgemeine Theorie enthält. Lassen Sie sich die Leistung schriftlich geben und unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck.

Welcher Weg passt zu welcher Lebenssituation?

Zwei Leitfragen grenzen das Feld ein: Muss Ihr Kind nebenher Geld verdienen? Dann fällt der Vollzeitweg weg. Reicht Selbststudium, oder braucht es einen festen Stundenplan?

  • Ihr Kind arbeitet oder macht eine Ausbildung: Abendschule beziehungsweise Abendrealschule, für das Abitur das Abendgymnasium.
  • Ihr Kind hat Zeit und braucht Struktur: Kolleg oder ein anderer vollzeitschulischer Bildungsgang.
  • Ihr Kind will Abschluss und Beruf verbinden: Berufsfachschule, Berufskolleg oder Fachoberschule.
  • Ihr Kind hat die Schule ohne Abschluss verlassen und weiß nicht wohin: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit.
  • Ihr Kind lernt selbstständig und diszipliniert: Externen- beziehungsweise Nichtschülerprüfung, gern mit Vorbereitungskurs.

Welche Schulform welchen Abschluss vergibt, sortiert der Überblick über die Schulformen in Deutschland.

Was kostet das, und wer hilft beim Bezahlen?

Die staatlichen Wege sind in der Regel kostenfrei oder sehr günstig. Ein Landesministerium bezeichnet seine Einrichtungen ausdrücklich als öffentlich und kostenfrei; andernorts ist die Teilnahme kostenlos und es fallen lediglich Eigenanteile für Lernmittel an. Überall gilt das aber nicht, für einzelne Bildungsgänge werden Gebühren erhoben. Teuer wird es vor allem bei privaten Anbietern.

Für schulische Bildungsgänge des Zweiten Bildungswegs kommt BAföG in Betracht, beantragt wird es beim Amt für Ausbildungsförderung. Wer nach einem mittleren Abschluss und einer Lehre ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht, wird dabei elternunabhängig eingestuft, Ihr Einkommen spielt für die Berechnung dann keine Rolle. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet das Amt. Für den nachträglichen Erwerb des ersten Schulabschlusses sieht das Sozialgesetzbuch zudem die Übernahme der Weiterbildungskosten vor, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und ein erfolgreicher Abschluss zu erwarten ist. Das ist kein Ermessen, sondern ein gesetzlicher Anspruch, und er steht auch Erwachsenen offen, die bereits im Erwerbsleben stehen. Sprechen Sie die Kostenübernahme im Beratungsgespräch der Agentur für Arbeit ausdrücklich an.

Was sind die ersten Schritte?

  1. Vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrem Kind einen Termin bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Kostenlos, telefonisch unter 0800 4 555500, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr, alternativ online oder persönlich in der örtlichen Agentur. Eltern dürfen ausdrücklich mit ins Gespräch kommen.
  2. Prüfen Sie, ob es vor Ort eine Jugendberufsagentur gibt. Sie bündelt Berufsberatung, Jobcenter und Jugendhilfe für unter 25-Jährige und ist die richtige Adresse, wenn Abschluss, Geldfragen und Belastungen zusammenkommen.
  3. Stellen Sie der Schulaufsicht die Frage, die alles entscheidet: Welche Wege zu diesem Abschluss gibt es bei uns, welche Voraussetzungen gelten, und bis wann muss man sich anmelden?
  4. Suchen Sie konkrete Angebote über das Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit und über den Bildungsserver Ihres Landes, und fragen Sie bei der Volkshochschule nach Startterminen.
  5. Klären Sie vorher gemeinsam: Welcher Abschluss ist das Ziel? Arbeitet Ihr Kind gerade? Wie sieht die finanzielle Lage aus?
  6. Rechnen Sie in Schuljahren, nicht in Wochen, und fragen Sie nach dem nächsten Startzeitpunkt, denn viele Bildungsgänge beginnen nur ein- oder zweimal im Jahr.
  7. Vor einem Vertrag mit einem privaten Anbieter: Zulassung in der Datenbank der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht prüfen und bei der Schulaufsicht klären, ob die Zulassung zur staatlichen Prüfung möglich wäre.

Wo es wirklich hakt, und was Eltern tun können

Die formale Möglichkeit ist selten das Problem. Der Engpass ist das Durchhalten. Fachkräfte aus der arbeitsmarktpolitischen Praxis nennen als typische Hürden Versagensängste aus früheren Schulerfahrungen, Lücken in den Grundkompetenzen, psychische Belastungen, ein schwaches soziales Umfeld und kurzfristige finanzielle Zwänge. Als hilfreich gelten dort kleine Gruppen, praxisnahe Inhalte und sozialpädagogische Begleitung. Danach dürfen Sie gezielt fragen.

Ehrlich ist auch das: Der Zweite Bildungsweg ist wissenschaftlich schlecht erforscht. Belastbare bundesweite Zahlen zu Erfolgs- oder Abbruchquoten gibt es kaum. Wer Ihnen eine konkrete Erfolgsquote nennt, kann sie nicht belegen.

Dazu kommt eine Rollenfrage, die viele Eltern überrascht. Ist Ihr Kind volljährig oder kurz davor, laufen Anmeldung, Beratung, Prüfungsanmeldung und Fristen über Ihr Kind selbst. Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt die Elternrolle konsequent als unterstützend, und ausdrücklich gehört dazu: signalisieren, dass die Unterstützung bestehen bleibt, wenn das Kind eigene Wege geht. Praktisch heißt das: Termine mitorganisieren, Fahrtwege und Finanzierung durchdenken, beim Lesen von Formularen helfen und nach Rückschlägen auf ein „Siehst du“ verzichten. Die Motivation herstellen, den Weg auswählen, unterschreiben und lernen kann Ihr Kind nur selbst.

Wenn Sie an diesem Punkt nicht weiterwissen, wegen Ihres Kindes und nicht wegen der Formulare, gibt es kostenlose und anonyme Beratung: das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0550, montags, mittwochs und freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags von 9 bis 19 Uhr. Ihr Kind selbst erreicht das Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer unter 116 111, montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr.

Häufige Fragen

Verwandte Fragen

Dieser Beitrag wurde von der schuNa-Lernredaktion erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Unsere Redaktion besteht aus Pädagoginnen und Pädagogen mit Unterrichts- und Nachhilfeerfahrung. Zuletzt geprüft am 12. August 2026.