LRS oder Dyskalkulie abklären: Wer testet, und wie läuft es ab?
Fachlich geprüft am 31. Juli 2026 · schuNa-Lernredaktion
Kurz beantwortet
Die formale Diagnose stellen Fachleute aus Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Kostenfrei und ohne Überweisung erreichbar sind Schule und schulpsychologischer Dienst, die Kinderarztpraxis überweist gezielt weiter. Eine Abklärung umfasst Anamnesegespräch, Untersuchung von Sehen und Hören sowie standardisierte Tests. Kosten und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Weg und Bundesland, klären Sie beides vorab.
Vielleicht ist beim Elternsprechtag zum ersten Mal das Wort LRS gefallen. Vielleicht sitzen Sie seit Monaten jeden Abend neben Ihrem Kind, üben Diktate oder das kleine Einmaleins, und die Note bleibt, wo sie ist. Der Verdacht steht im Raum, und damit die praktische Frage: Wen ruft man an? Es gibt mehrere Türen, keine davon ist die falsche. Die formale medizinische Diagnose stellen in der Regel Fachleute aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Der kostenfreie erste Schritt führt über die Schule. Am klügsten gehen Sie beide Wege parallel.
Dieser Text setzt nach dem Verdacht an. Die ersten Anzeichen stehen in LRS und Legasthenie: erste Anzeichen und in Rechenschwäche und Dyskalkulie erkennen.
Noch kurz zu den Begriffen. „Lese-Rechtschreibstörung“ und „Rechenstörung“ sind medizinische Diagnosen aus dem Klassifikationssystem ICD, „LRS“ und „Rechenschwäche“ dagegen schulische Sammelbegriffe, weiter gefasst. Deshalb sagt die Schule manchmal etwas anderes als die Arztpraxis, obwohl beide dasselbe Kind meinen. Und „Störung“ ist ein Wort aus einem Diagnosekatalog, kein Urteil über Ihr Kind.
Wer testet auf LRS oder Dyskalkulie?
Es gibt nicht die eine zuständige Stelle. Die S3-Leitlinien nennen eine ganze Reihe von Berufsgruppen und beschreiben die Abklärung als interdisziplinäre Aufgabe. Praktisch heißt das: vier Türen.
Tür 1: Lehrkraft und Schule. Kostenfrei, sofort erreichbar, ein Gespräch genügt zum Start. Die Kultusministerkonferenz hat sich darauf verständigt, dass Schulen Lernschwierigkeiten früh erkennen, förderdiagnostisch beobachten und einen individuellen Förderplan mit Lehrkräften, Eltern und Kind abstimmen. Wie verbindlich das an Ihrer Schule ist, hängt davon ab, wie Ihr Bundesland das umgesetzt hat. Ein Gutachten brauchen Sie jedenfalls nicht, um mit der Schule zu sprechen, und die Schule muss nicht auf einen Befund warten, um zu fördern. Was sie nicht leisten kann, ist die medizinische Diagnose. Für das Gespräch hilft die Vorbereitung aus Elternsprechtag vorbereiten.
Tür 2: Schulpsychologischer Dienst. Ebenfalls kostenfrei und freiwillig. Viele Eltern zögern, weil sie befürchten, alles Besprochene lande im Lehrerzimmer. Diese Sorge lässt sich meist ausräumen: Psychologinnen und Psychologen unterliegen der Schweigepflicht, nach Angaben der Länder auch gegenüber der Schule, und was weitergegeben wird, entscheiden in der Regel Sie. Weil Organisation und Trägerschaft je nach Bundesland verschieden sind, sprechen Sie das beim ersten Kontakt trotzdem kurz an. Der Haken ist die Kapazität: Auf eine schulpsychologische Fachkraft kommen bundesweit im Schnitt etwa 5.400 Schülerinnen und Schüler (Stand 2022), Wartezeiten sind hier also strukturell bedingt.
Tür 3: Kinder- und Jugendarztpraxis. Der pragmatischste Einstieg, auch wenn dort meist nicht die Diagnose selbst gestellt wird. Die Praxis prüft Sehen und Hören, ordnet andere mögliche Ursachen ein und überweist gezielt weiter. Die Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 im Grundschulalter zielen laut Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte auch auf das Erkennen von Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen. Nur sind ausgerechnet sie keine gesetzliche Leistung: Die Kassen zahlen U1 bis U9 bis zum fünften Geburtstag und die J1, viele übernehmen U10 und U11 freiwillig. Ein Anruf bei Ihrer Kasse klärt das.
Tür 4: Kinder- und Jugendpsychiatrie, psychotherapeutische Praxis oder Sozialpädiatrisches Zentrum. Hier wird die formale Diagnose nach ICD gestellt, mit schriftlichem Befund. Das Wort Kinder- und Jugendpsychiatrie schreckt viele Eltern ab. Überspringen Sie den Reflex: Dort sitzen die Fachleute für Lernstörungen, nicht nur für Krisen. In ein Sozialpädiatrisches Zentrum kommt man nur auf Überweisung einer niedergelassenen Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes.
Wie läuft eine Abklärung ab?
Es gibt keinen einzelnen „Legasthenie-Test“ und keinen „Dyskalkulie-Test“, den man mal eben macht. Das gilt auch für Online- und Schnelltests kommerzieller Anbieter: Ein Screening kann ein erster Hinweis sein, es ersetzt keine Diagnostik und ist für einen Antrag beim Jugendamt nicht verwendbar. Eine leitliniengerechte Abklärung ruht auf drei Säulen: standardisierten Testverfahren, klinischer Untersuchung und qualitativen Kriterien wie Entwicklungsverlauf, Familien- und Schulsituation. Die Diagnose entsteht aus der Zusammenschau, und zwar in dieser Reihenfolge:
- Das Gespräch. Ausführlich, oft überraschend weit zurückreichend: Entwicklung seit der Geburt, Sprachentwicklung, Familiensituation, Schullaufbahn. Keine Höflichkeitsrunde, sondern ein Baustein der Diagnostik.
- Die Untersuchung. Sehvermögen, Hörvermögen, Ausschluss anderer Ursachen. Der Sehtest bedeutet nicht, dass man Ihnen nicht glaubt. Die Leitlinie verlangt auszuschließen, dass die Schwierigkeiten Folge unkorrigierter Seh- oder Hörstörungen, einer Entwicklungsverzögerung oder anderer Erkrankungen sind.
- Die Testung. Standardisierte Verfahren, je nach Fragestellung ein Lesetest, ein Rechtschreibtest oder ein Rechentest, dazu in der Regel ein Intelligenztest. Der ist kein Werturteil über Ihr Kind. Er klärt, ob sich die Schwierigkeiten durch die allgemeine Begabung erklären lassen, und trennt so eine umschriebene Schwäche im Lesen, Schreiben oder Rechnen von einer allgemeinen Lernschwierigkeit. Wie stark dieser Abstand zählt, ist fachlich umstritten, dazu weiter unten mehr.
- Der Blick auf Begleitprobleme. Die Leitlinien verlangen ein Screening auf häufige Begleitstörungen, unter anderem ADHS, Angststörungen einschließlich Prüfungs- und Schulangst, depressive Symptome und die jeweils andere Lernstörung. Keine Zusatzbelastung, sondern Voraussetzung dafür, dass die Förderung greift.
- Das Rückmeldegespräch. Auswertung, Einordnung, schriftlicher Befund, je nach Alter gemeinsam mit dem Kind.
Bewertet wird nicht mit bestanden oder nicht bestanden, sondern über Schwellenwerte. Bei der Rechenstörung gilt eine unterdurchschnittliche Leistung mit mindestens 1,5 Standardabweichungen Abstand zur Alters- oder Klassennorm, also ein Prozentrang unter 7 beziehungsweise ein T-Wert unter 35. Stützen klinische und qualitative Befunde den Verdacht deutlich, ist auch ein weicheres Kriterium von einer Standardabweichung möglich; für die Lese-Rechtschreibstörung gilt dieselbe Logik. Diese Werte stammen ausschließlich aus normierten Testverfahren. Prozentränge aus Lernstandserhebungen oder Vergleichsarbeiten der Schule sind damit nicht vergleichbar, und ein einzelner Wert ergibt nie eine Diagnose; die Einordnung nimmt die Fachkraft vor, die alle drei Bausteine zusammen sieht. Ein kluges Kind kann übrigens sehr wohl eine Lernstörung haben: Hohe Intelligenz und gute Unterstützung kompensieren lange, bis die Anforderungen steigen.
Zum Zeitpunkt: Beim Rechnen lässt sich frühestens gegen Ende der ersten Klasse sinnvoll testen, sicherer ab der zweiten. Beim Lesen und Rechtschreiben ist eine belastbare Diagnose in der Regel erst im Verlauf der zweiten Klasse möglich, vorschulisch gar nicht. Kein Grund zu warten: Fördern darf und soll man früher, auch bevor alle Diagnosekriterien erfüllt sind.
Was kostet die Abklärung, und wer zahlt was?
Hier entsteht die meiste Verwirrung. Trennen Sie streng zwischen Abklärung und Förderung.
Der günstigere Teil ist die Abklärung. Schulische und schulpsychologische Beratung kostet nichts. Über die Krankenkasse läuft in der Regel auch die ärztliche oder psychotherapeutische Diagnostik, wenn sie in einer Praxis mit Kassenzulassung, einer Institutsambulanz oder einem Sozialpädiatrischen Zentrum stattfindet. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung trotzdem direkt nach: Rechnen Sie über die gesetzliche Krankenversicherung ab, brauche ich eine Überweisung, kostet ein Befundbericht extra?
Teuer wird die anschließende Förderung, und sie ist grundsätzlich keine Kassenleistung; die Kassen zahlen nur für Erkrankungen, die Folge der Lernstörung sein können. Für eine außerschulische Lerntherapie gibt es zwei geregelte Wege. Erstens die Eingliederungshilfe nach Paragraf 35a SGB VIII über das Jugendamt. Deren Voraussetzung ist hart: Die Lernstörung allein genügt nicht, die seelische Gesundheit muss zusätzlich mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweichen und dadurch die Teilhabe beeinträchtigen oder bedrohen. Für den Antrag ist gesetzlich eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme vorgeschrieben, eine rein schulische Testung reicht dafür in der Regel nicht. Zweitens die Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei geringem Einkommen: auch ohne Versetzungsgefährdung möglich, aber nur, wenn die Schule nichts Vergleichbares anbietet, und gesondert zu beantragen. Wie das abläuft, steht in Lernförderung beantragen.
Konkrete Beträge lassen sich bundesweit nicht seriös nennen, sie hängen an Praxis, Abrechnungsweg und Wohnort. Der eine Satz, der Familien Geld sparen kann: erst den Antrag stellen, dann die Therapie beginnen. Eine bundeseinheitliche Vorschrift ist das nicht, aber bereits angefallene Kosten werden nachträglich oft nicht mehr übernommen. Fragen Sie beim zuständigen Jugendamt, wie das dort gehandhabt wird.
Was können Sie zum ersten Termin vorbereiten?
Alles, was die qualitativen Kriterien liefert, die ohnehin erhoben werden:
- Zeugnisse und Lernstandsberichte der letzten zwei bis drei Jahre.
- Deutsch- oder Mathehefte, Klassenarbeiten und einen frei geschriebenen Text, ruhig auch ältere, damit die Entwicklung sichtbar wird.
- Eine kurze schriftliche Rückmeldung der Lehrkraft zum Leistungsstand.
- Eigene Notizen mit Datum und konkreter Beobachtung: liest laut noch Wort für Wort, zählt beim Rechnen an den Fingern, klagt vor Klassenarbeiten über Bauchweh.
- Das gelbe Untersuchungsheft, Befunde von Augenarzt und HNO, dazu die Angabe, ob es in der Familie ähnliche Schwierigkeiten gab.
Zwei Sätze am Telefon sparen Wege: Nennen Sie den Verdacht bei der Terminvereinbarung, und fragen Sie, ob die Praxis Erfahrung mit LRS- oder Dyskalkulie-Diagnostik hat. Das ist kein Misstrauen, sondern üblich.
Wie lange dauert das, und was tun in der Wartezeit?
Wartezeiten von mehreren Monaten auf einen Termin in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind realistisch und verbreitet. Wie lange genau, weiß niemand: Verlässliche bundesweite Zahlen dazu gibt es nicht. Die Testung selbst nimmt meist nur wenige Termine in Anspruch, danach folgen Auswertung und Rückmeldegespräch; wie viele es werden, hängt von Alter und Arbeitstempo Ihres Kindes ab und sagt Ihnen die Praxis. Nach dem, was diagnostizierende Stellen berichten, liegt das Nadelöhr eher beim Terminbeginn als bei der Diagnostik.
Deshalb der wichtigste Rat: Fahren Sie zweigleisig, den kostenfreien schulischen und den medizinischen Weg gleichzeitig. Fragen Sie ruhig bei mehreren Stellen parallel an, lassen Sie sich auf Wartelisten setzen und notieren Sie, wann Sie nachhaken dürfen. Auf einen Befund warten müssen Sie dafür nicht: Alles, was in der Schule schon laufen kann, darf jetzt laufen. Und dass Ihnen das erst jetzt aufgefallen ist, ist normal: Viele dieser Schwierigkeiten zeigen sich erst, wenn die Anforderungen steigen.
Eines gehört aber nicht auf eine Warteliste: Wenn Ihr Kind jetzt schon sehr leidet, morgens nicht in die Schule will oder sich zurückzieht, gehört das in dieselbe Woche in die Kinder- und Jugendarztpraxis, unabhängig vom Diagnostiktermin.
Was bringt eine Diagnose überhaupt?
Erstens macht sie die Förderung präzise. Gute Förderung setzt genau dort an, wo die Testung die Lücke gefunden hat; darin sind sich die Fachgesellschaften ungewöhnlich einig. Ohne diese Landkarte wird daraus schnell „einfach mehr üben“, und das ist bei einer Lernstörung Zufallsförderung. Die Diagnose ist eine Wegbeschreibung, kein Urteil.
Zweitens öffnet sie schulische Türen. Dabei lohnt es sich, zwei ständig verwechselte Begriffe zu trennen. Ein Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen, unter denen die Leistung erbracht wird, etwa mehr Zeit bei Klassenarbeiten oder technische Hilfsmittel; der Bewertungsmaßstab bleibt gleich. Notenschutz, formal das Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung, verändert die Bewertung selbst, etwa durch stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen. Die Kultusministerkonferenz stellt den Nachteilsausgleich voran. Für die Sorge vieler Eltern entscheidend: Bemerkungen über einen gewährten Nachteilsausgleich gehören laut KMK nicht ins Abschlusszeugnis, Abweichungen von den Bewertungsgrundsätzen dagegen sind zu vermerken. Wie das im Einzelnen umgesetzt wird, regeln die Länder unterschiedlich.
Wo die Grenzen liegen, ehrlich gesagt
Eine Diagnose ist notwendig, aber nicht hinreichend. Ob sie für schulische Maßnahmen überhaupt verlangt wird, ist Ländersache: Die KMK weist die Feststellung der Schule zu und hält fest, dass dies einer landesrechtlichen Regelung bedarf. Mancherorts genügt die schulische oder schulpsychologische Feststellung, anderswo wird ein Gutachten verlangt. Fragen Sie nach, was für Ihr Bundesland gilt.
Bei Dyskalkulie ist die Rechtslage lückenhafter als bei LRS. Der KMK-Beschluss hält fest, Rechenstörungen könnten bei der Leistungsbewertung nicht wie eine Lese-Rechtschreibschwäche berücksichtigt werden; ein Verzicht auf die Bewertung von Rechenleistungen sei nicht möglich. Die S3-Leitlinie Rechenstörung fordert dagegen die schulrechtliche Gleichbehandlung beider Störungsbilder. Der Widerspruch ist ungelöst: Wer wegen einer Rechenstörung Notenschutz sucht, stößt je nach Bundesland auf enge Grenzen.
Auch fachlich ist nicht alles geklärt, und zwar zwischen den Fachgesellschaften selbst. Die Leitlinie zur Rechenstörung empfiehlt das Intelligenzkriterium nicht mehr und misst nur noch am Alters- oder Klassendurchschnitt. Die ältere Leitlinie zur Lese-Rechtschreibstörung lässt beide Wege zu, den Abstand zur Alters- und Klassennorm und den Abstand zur Intelligenz, das allerdings nur mit knapper Mehrheit und mit zwei Sondervoten beteiligter Fachgesellschaften. Die internationalen Klassifikationssysteme halten am Intelligenzvergleich fest. Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn verschiedene Stellen unterschiedliche Maßstäbe anlegen. Beide Leitlinien sind zudem formal abgelaufen und werden überarbeitet; den Stand können Sie im Leitlinienregister der AWMF nachsehen.
Ein Warnsignal noch für die Zeit nach der Diagnose: Die Berufsbezeichnung Lerntherapeutin oder Lerntherapeut gilt nach übereinstimmenden Angaben der Fachverbände und kinder- und jugendpsychiatrischer Fachkliniken als nicht geschützt, ist also keine Kompetenzgarantie. Fragen Sie nach dem Grundberuf und nach einer Ausbildung, die den Standards der einschlägigen Fachverbände entspricht. Wer Farbfolien, Sehtraining, Prismenbrillen oder Hemisphärentraining anbietet, arbeitet gegen ausdrückliche Empfehlungen der S3-Leitlinie; wirksam sind Ansätze, die direkt am Lesen, Schreiben oder Rechnen ansetzen.
Bekommt mein Kind damit ein Etikett fürs Leben?
Diese Sorge verdient eine ehrliche Antwort statt einer Beruhigungsformel. Eine ICD-Diagnose ist hier eine umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, keine psychische Erkrankung im umgangssprachlichen Sinn. Die Leitlinien sehen vor, dass im Verlauf der Förderung mindestens jährlich unabhängige Fachkräfte prüfen, ob sich etwas geändert hat, auch mit dem möglichen Ergebnis, dass die Diagnosekriterien nicht mehr erfüllt sind. Eine Diagnose ist ein Arbeitsstand, kein Eintrag für immer. Läuft gerade keine Förderung, fragen Sie eine Verlaufskontrolle aktiv an.
Dem gegenüber steht, was eine unerkannte Lernstörung anrichten kann. Fachquellen der Kinder- und Jugendpsychiatrie beschreiben Versagensängste bis hin zur Schulangst, Bauchweh vor Klassenarbeiten, depressive Verstimmungen, ein beeinträchtigtes Selbstwertgefühl und ein erhöhtes Mobbingrisiko. Das ist kein Ausblick auf Ihr Kind, sondern das Risiko einer Lage, die niemand erklärt; genau dieses Risiko sinkt, wenn früh klar ist, woran es liegt. Zur Einordnung: Eine Übersichtsarbeit im Deutschen Ärzteblatt berichtet, dass etwa jedes fünfte Kind mit einer Lesestörung zusätzlich eine Angststörung hat. Die Zahl beschreibt, wie häufig beides zusammen auftritt; ob eine Abklärung stattgefunden hatte, unterscheidet die Erhebung nicht. Die These vom schädlichen Etikett ist für LRS und Dyskalkulie empirisch dünn belegt, die Belastung durch jahrelanges, unerklärtes Schulversagen dagegen gut dokumentiert. Das spricht nicht gegen Ihre Sorge, aber für die Abklärung.
Drei Telefonate für diese Woche
- Klassenlehrkraft. Termin vereinbaren und gezielt fragen: Welche Beobachtungen haben Sie? Gibt es an unserer Schule Förderdiagnostik und Förderpläne, und an wen wende ich mich in der Schulpsychologie?
- Kinder- und Jugendarztpraxis. Verdacht schildern, Sehen und Hören prüfen lassen, nach einer Überweisung fragen.
- Zuständiges Jugendamt, falls eine Kostenübernahme später ein Thema wird. Falls Sie bei diesem Wort zusammenzucken: Es geht um eine Leistung, die Familien zusteht, nicht um eine Prüfung Ihrer Erziehung. Sie können zunächst anonym anrufen und nur eine Frage stellen: Welchen Nachweis verlangen Sie hier? Das erspart womöglich eine doppelte Testung.
Wenn Sie jemanden brauchen, der nichts verkauft: Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie berät Eltern unabhängig, die öffentlich geförderte Plattform LONDI sortiert die Fachbegriffe vor dem ersten Termin. Und dann atmen Sie durch. Sie machen gerade genau das Richtige, Sie sortieren. Der Weg ist gangbar, er dauert nur länger, als er sollte.
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Dieser Beitrag wurde von der schuNa-Lernredaktion erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Unsere Redaktion besteht aus Pädagoginnen und Pädagogen mit Unterrichts- und Nachhilfeerfahrung. Zuletzt geprüft am 31. Juli 2026.