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Lerntherapie oder Nachhilfe: Was braucht mein Kind?

Fachlich geprüft am 07. August 2026 · schuNa-Lernredaktion

Kurz beantwortet

Nachhilfe schließt eine Lücke im aktuellen Schulstoff, etwa nach Krankheit oder Lehrerwechsel. Lerntherapie baut die Grundfertigkeit selbst auf, also Lesen, Schreiben oder Rechnen, und bezieht die seelische Belastung mit ein. Bleibt trotz monatelangem Üben nichts hängen oder liegt eine Diagnose vor, reicht Nachhilfe meist nicht. Erste Ansprechpartnerin bleibt die Schule.

Nachhilfe füllt eine Lücke im Stoff. Lerntherapie baut das Fundament, auf dem der Stoff überhaupt erst halten kann. Hat Ihr Kind ein Thema verpasst, weil es krank war, weil die Lehrkraft gewechselt hat oder weil ein Umzug dazwischenkam, dann ist Nachhilfe das passende Mittel. Übt es dagegen seit Monaten und kommt trotzdem nicht voran, fehlen die Grundlagen oder liegt bereits eine Diagnose vor, dann greift Nachhilfe an der falschen Stelle. Und weil viele Eltern mit genau diesem Gefühl auf so einer Seite landen, gleich vorweg: Wenn ein Kind trotz Üben nicht vorankommt, ist das kein Fleißproblem und keine Frage der Intelligenz.

Ob Ihr Kind überhaupt Unterstützung von außen braucht, klärt Ab wann ist Nachhilfe sinnvoll; wer eine Lese-Rechtschreibstörung oder eine Rechenstörung feststellt und wie dieser Weg abläuft, steht in LRS oder Dyskalkulie abklären. Hier geht es allein darum, welche Art von Hilfe zu Ihrem Kind passt.

Was macht Lerntherapie anders als Nachhilfe?

Nachhilfe arbeitet am aktuellen Schulstoff. Sie wiederholt das Kapitel, das gerade dran ist, übt für die nächste Arbeit und schließt eine benennbare Lücke im Fach. Bei einer echten Stofflücke ist das genau richtig. Sie ist dabei alltäglicher, als ihr Ruf vermuten lässt: In einer bundesweiten Erhebung nutzten rund 14 Prozent der 6- bis 16-Jährigen Nachhilfe, und über ein Drittel von ihnen hatte befriedigende bis sehr gute Noten.

Lerntherapie setzt eine Ebene tiefer an. Die Fachplattform LONDI formuliert es so: In der Lerntherapie werden nicht die Bereiche behandelt, in denen das Kind gerade in der Schule die größten Schwierigkeiten hat; vorrangig geht es darum, grundlegende Fertigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen aufzubauen. Ein Landesverband des Bundesverbands Legasthenie und Dyskalkulie stellt seinem Therapiekapitel sogar die Überschrift voran, dass Legasthenietherapie keine Nachhilfe sei. Nachhilfe streicht die Wand neu, Lerntherapie kümmert sich um den Riss darunter.

Der erste Unterschied zeigt sich schon vor der ersten Stunde. Vor einer seriösen Lerntherapie steht eine Förderdiagnostik, also eine Bestandsaufnahme: Was kann das Kind im Lesen, Schreiben oder Rechnen bereits, und wo genau bricht es ab? Aus diesem Befund entsteht ein Förderplan mit klaren Zielen. Nachhilfe beginnt meist direkt beim aktuellen Stoff.

Der zweite Unterschied liegt in der Ausrichtung. Der Fachbegriff dafür heißt symptomspezifisch: Die Förderung setzt genau dort an, wo die Diagnostik die Schwierigkeit gefunden hat. Die S3-Leitlinien fordern, dass eine Förderung stets an den in der Diagnostik erkannten Problemen ansetzt.

Der dritte betrifft die emotionale Seite. Rund die Hälfte der Kinder mit einer schulischen Entwicklungsstörung ist nach Angaben von LONDI zusätzlich von psychischen Störungen betroffen, etwa ADHS, Angststörungen oder Depression. Lerntherapie bezieht die emotionale Stabilisierung deshalb ausdrücklich ein und arbeitet an Motivation, Selbstwert und Lernblockaden mit. Nachhilfe leistet das systematisch nicht, sie ist dafür schlicht nicht gedacht.

Dazu kommt das Setting. Die S3-Leitlinie zur Rechenstörung empfiehlt Einzelsitzungen mit der stärksten Empfehlungsstufe und hundert Prozent Zustimmung; im Gruppensetting fiel die Wirkung um 0,19 Effektstärkenpunkte geringer aus. Empfohlen werden außerdem mindestens 45 Minuten pro Sitzung. Für Nachhilfe bei einer umschriebenen Lücke kann eine Kleingruppe dagegen völlig ausreichen. Der Maßstab ist hier ein anderer.

Woran erkenne ich, was mein Kind braucht?

Die folgenden Beobachtungen helfen beim Sortieren. Auszuwerten gibt es nichts, und die Zuordnung treffen am Ende Fachleute.

Eher Nachhilfe, wenn Ihr Kind es früher konnte und den Anschluss an einer klar benennbaren Stelle verloren hat: längere Krankheit, Umzug, Lehrerwechsel, ein verpasstes Thema wie die Bruchrechnung. Wenn es selbst erklären kann, wo es hängt. Wenn es in anderen Fächern normal lernt. Und wenn es ohne große Not zur Schule geht. Auch diesen Eindruck schildern Sie am besten kurz in der Schule, bevor Sie etwas buchen. Die Lehrkraft sieht Ihr Kind in genau der Situation, um die es geht.

Ein Grund, genauer hinzusehen und eine Abklärung anzustoßen, wenn eines oder mehreres davon zutrifft:

  • Ihr Kind übt seit Monaten regelmäßig, und es bleibt trotzdem nichts hängen. Viel Übung über lange Zeit ohne Zuwachs ist der wichtigste Unterschied zur bloßen Wissenslücke.
  • Grundlagen fehlen, nicht nur ein einzelnes Kapitel: Ihr Kind rechnet in Klasse 3 oder 4 noch durchgängig zählend an den Fingern, oder Lesen und Rechtschreiben bleiben über Klassenstufen hinweg auf der Stelle. Was davon auffällig ist und was zur normalen Entwicklung gehört, ordnet die Schule oder eine Fachstelle ein.
  • Ihr Kind reagiert schon auf das Aufschlagen des Hefts mit Bauchweh, Wut oder Tränen, will morgens nicht in die Schule oder sagt Sätze wie „Ich bin einfach zu dumm dafür“.

Liegt bereits eine Diagnose vor, steht keine weitere Abklärung an. Dann geht es um die passende Förderung und um das, was die Schule dazu beitragen kann.

Zum zählenden Rechnen noch eine Einordnung, weil dieser Punkt oft falsch verstanden wird: Zu Schulbeginn ist es völlig normal und als Anschauung sogar nützlich. Auffällig wird es, wenn sich ein Kind im Lernverlauf nicht davon löst. Fachlich gilt verfestigtes zählendes Rechnen als wichtiges Warnsignal für mathematische Lernschwierigkeiten. Ein Beobachtungsanlass also, keine Diagnose.

Reicht bei einer Diagnose nicht auch Nachhilfe?

In der Regel nein.

Die S3-Leitlinie zur Lese- und Rechtschreibstörung sagt mit ihrer stärksten Empfehlungsstufe: Die Behandlung soll an den Symptomen der Störung ansetzen, also am Lesen und Schreiben selbst. Die Förderung muss damit an der Grundfertigkeit ansetzen und nicht am Stoff der nächsten Klassenarbeit. Für die Rechenstörung hat die Leitliniengruppe eigens eine Metaanalyse gerechnet: Über 36 Studien mit 118 Effektstärken hinweg brachte symptomspezifische Förderung im Mittel eine Effektstärke von 0,52 Standardabweichungen gegenüber keiner oder nicht symptomspezifischer Förderung. Ein statistisch signifikanter mittlerer Effekt.

Die Fachverbände ziehen daraus eine klare Linie. Eine Förderung, die ausschließlich Stoffwiederholung im Sinne von Nachhilfe anbietet, ist bei Legasthenie oder Dyskalkulie nicht hilfreich. Mehr vom Gleichen greift genau dort nicht, wo die Grundlage fehlt, und hat den Nebeneffekt, dass das Kind noch öfter erlebt, wie wenig sein Einsatz ändert.

Abwarten ist deshalb auch keine neutrale Entscheidung. Die S3-Leitlinie hält fest, dass eine Lese-Rechtschreibstörung ohne wirksame Therapie eine hohe Persistenz aufweist und zu deutlichen Einschränkungen im schulischen, beruflichen und privaten Bereich führen kann. Die Bundespsychotherapeutenkammer schreibt zur Rechenstörung, dass ohne wirksame Therapie oft weitere psychische Erkrankungen wie Ängste und Depressionen hinzukommen. Das ist ein Argument dafür, in den nächsten Wochen einen Termin zu machen. Ein Vorwurf an Familien, die bisher gewartet haben, ist es nicht: Die Anzeichen sind unspektakulär, und ein Kind, das brav übt, fällt lange nicht auf.

In welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?

  1. Termin bei der Klassenlehrkraft. Die Schule bleibt die erste Adresse, rechtlich wie praktisch. Die Grundsätze der Kultusministerkonferenz sehen vor, dass Schulen Lernschwierigkeiten früh erkennen, einen individuellen Förderplan entwickeln und einen Nachteilsausgleich prüfen; umgesetzt wird das über das jeweilige Landesrecht. Für den Einstieg reichen zwei Sätze: „Ich möchte verstehen, ob mein Kind Stoff nachholen muss oder ob etwas Grundlegenderes fehlt. Was beobachten Sie im Unterricht bei Lesefluss, Rechtschreibung oder Zahlverständnis?“ Fragen Sie danach unbedingt noch: „Gibt es an unserer Schule eine Förderung dafür, oder empfehlen Sie etwas Außerschulisches?“ Die Antwort brauchen Sie später beim Geld noch.
  2. Wenn mehr dahintersteckt als eine Stofflücke: die Abklärung anstoßen. Planen Sie dafür Zeit ein. Termin, Befund und eine mögliche Kostenzusage brauchen ihre Zeit, und wie lange es dauert, ist von Ort zu Ort verschieden. Fördern dürfen Sie parallel, auf einen Befund müssen Sie dafür nicht warten.
  3. Erst danach über die Art der Hilfe entscheiden. Ein Anbieter, der Ihnen vor jeder Abklärung schon sagt, was Ihr Kind hat, ist der falsche.
  4. Parallel die Finanzierung klären. Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket muss vor Beginn der Nachhilfe beantragt werden. Klären Sie das mit der zuständigen Stelle, bevor die erste Stunde stattfindet, und fragen Sie dort auch nach, wenn Sie schon begonnen haben.

Wer zahlt Lerntherapie, wer zahlt Nachhilfe?

Zu den Preisen zuerst: Belastbare bundesweite Zahlen gibt es weder für Nachhilfe noch für Lerntherapie. Die Sätze hängen von Anbieter und Region ab, und was ein Jugendamt bewilligt, entscheidet der örtliche Träger.

Dann der Irrtum, mit dem viele Eltern starten: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie nicht. Nach der Heilmittel-Richtlinie gilt die Therapie isolierter Lernstörungen als nicht verordnungsfähig, auch wenn eine ärztliche Diagnose vorliegt. Die Kasse übernimmt nur die Behandlung von Erkrankungen, die als Folge auftreten, etwa einer Angststörung.

Bleiben drei Wege, die sich je nach Hilfeform unterscheiden:

  • Nachhilfe privat. Welche Modelle es gibt und woran die Kosten hängen, steht in Was kostet Nachhilfe und wer übernimmt die Kosten.
  • Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket bei geringem Einkommen. Eine unmittelbare Versetzungsgefährdung ist dafür keine Voraussetzung. Nötig ist die Bestätigung der Schule, dass die Förderung notwendig ist und nicht von der Schule selbst geleistet werden kann. Den Ablauf beschreibt Lernförderung über Bildung und Teilhabe beantragen.
  • Lerntherapie privat oder über die Eingliederungshilfe nach Paragraf 35a SGB VIII, also eine mögliche Kostenübernahme durch das Jugendamt. Im Regelfall zahlen Eltern zunächst selbst.

Bei Paragraf 35a scheitern viele Anträge an einem Missverständnis: Eine Diagnose allein begründet keinen Anspruch. Verlangt wird zusätzlich, dass die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und dass daraus eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft folgt oder zu erwarten ist. Welche Nachweise und Stellungnahmen dafür zusammenkommen müssen, steht im oben verlinkten Artikel zur Abklärung. Wie streng geprüft wird, welche Therapiestellen zugelassen sind und wie viele Stunden bewilligt werden, entscheidet das Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Beim Bildungs- und Teilhabepaket gibt es außerdem eine Grauzone: Rechtlich ist das Lernförderung im Sinne von Nachhilfe. Ob eine lerntherapeutische Leistung darüber abgerechnet werden kann, handhaben die kommunalen Träger unterschiedlich. Fragen Sie das im Einzelfall nach.

Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?

Der wichtigste Punkt überrascht viele Eltern: „Lerntherapeut“ und „Legasthenietherapeut“ sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Anders als bei Psychotherapeuten darf sich grundsätzlich jede und jeder so nennen. Ausbildungen bieten private Träger an, ohne einheitliche Vorgaben zu Umfang, Ablauf und Zugang. Verlässlicher als das Schild an der Tür sind ein pädagogischer, psychologischer oder therapeutischer Grundberuf und eine zertifizierte Weiterbildung, etwa als Dyslexietherapeut nach BVL oder als integrative Lerntherapeutin FiL.

Vier Fragen am Telefon klären das meiste:

  1. Welchen Grundberuf haben Sie, und welche Zusatzausbildung? Ist die von einem der Fachverbände zertifiziert?
  2. Wie stellen Sie zu Beginn fest, wo mein Kind steht?
  3. Mit welchem Programm arbeiten Sie, und ist dessen Wirksamkeit überprüft?
  4. Wie oft bekomme ich eine Rückmeldung, und sprechen Sie mit der Schule meines Kindes?

Wer darauf ausweichend antwortet oder Ihnen stattdessen im Erstgespräch einen Vertrag hinschiebt, ist der falsche Anbieter. Weitere Warnsignale: eine Noten- oder Erfolgsgarantie, sofort Arbeitsblätter statt einer Eingangsdiagnostik, kein Förderplan mit definierten Zielen, kein Wort zur Qualifikation auf der Website.

Die S3-Leitlinie nennt außerdem Verfahren, die bei einer Lese-Rechtschreibstörung ausdrücklich nicht eingesetzt werden sollen, jeweils mit stärkster Empfehlungsstufe und hundert Prozent Zustimmung: Trainings der auditiven, visuellen und audiovisuellen Wahrnehmung und Verarbeitung sowie Blicksteuerungstraining, auch nicht ergänzend zu einer symptomorientierten Förderung. Ebenfalls nicht empfohlen sind Homöopathie, Akupressur, Osteopathie, Kinesiologie, Nahrungsergänzungsmittel, visuelles Biofeedback und getönte Gläser. Wer so etwas als Kernangebot bewirbt, kommt für Ihr Kind nicht infrage.

Kann mein Kind beides bekommen?

Ja. Die beiden Hilfen schließen sich nicht aus, und die Schule bleibt in beiden Fällen im Spiel. Ein realistisches Bild sieht so aus: Ein Kind mit festgestellter Lese-Rechtschreibstörung bekommt lerntherapeutische Förderung im Lesen und Schreiben, in der Schule einen Nachteilsausgleich, und zusätzlich für sechs Wochen Nachhilfe in Mathe, weil es nach einer Krankheit die Bruchrechnung verpasst hat.

Die eigentliche Grenze ist die Belastbarkeit Ihres Kindes. Zu viele Fördertermine in der Woche nehmen ihm die Erholung, die es zum Lernen braucht. Die Leitlinie empfiehlt die Förderung ausdrücklich unter Berücksichtigung interdisziplinärer Zusammenarbeit. Sie dürfen also mit Augenmaß entscheiden.

Was ein Nachteilsausgleich konkret bedeutet und ob es Notenschutz gibt, regeln die Bundesländer unterschiedlich, und die einzelnen Schulen setzen es zusätzlich verschieden um. Eine Asymmetrie sollten Sie kennen: Für Legasthenie sehen nach Angaben des Bundesverbands alle Länder Förderung und Nachteilsausgleich vor, teils auch Notenschutz. Für Dyskalkulie fehlen einheitliche Grundsätze, und die Kultusministerkonferenz hält fest, dass ein Verzicht auf die Bewertung von Rechenleistungen in Mathematik und den Naturwissenschaften nicht möglich ist. Fragen Sie an Ihrer Schule nach, was dort gilt.

Was die Studienlage nicht hergibt

Zur Wirksamkeit bezahlter Nachhilfe ist die Forschungslage dünner, als die Werbung vermuten lässt. Zwei neuere deutsche Längsschnittstudien fanden bei Schülerinnen und Schülern mit bezahlter Nachhilfe keine gesteigerte Kompetenzentwicklung, eine ältere kam zum gegenteiligen Ergebnis, und die internationalen Befunde bezeichnen die Autoren des Forschungsüberblicks als sehr heterogen. Das heißt nicht, dass Nachhilfe nicht hilft. Es heißt, dass die Buchung allein noch nichts bewirkt. Es kommt auf die Passung zum Problem an.

Auch bei den Förderprogrammen ist die Lage unübersichtlich. Die Fachverbände fordern evidenzbasierte Programme, gleichzeitig sind viele Programme bisher nicht angemessen auf ihre Wirksamkeit überprüft. Genau deshalb ist die dritte der vier Fragen oben so nützlich.

Und die Häufigkeitszahlen streuen: Für Legasthenie nennt der Bundesverband drei bis acht Prozent, für die Rechenstörung werden verbreitet drei bis sechs Prozent genannt. Der Grund sind unterschiedliche diagnostische Kriterien. Wer einen einzelnen exakten Prozentwert nennt, vereinfacht.

Zum Schluss, für den Abend nach dem Elternsprechtag

Viele Eltern kommen mit dem Gefühl hierher, zu spät reagiert oder zu wenig geübt zu haben. Die Berufsverbände der Kinder- und Jugendpsychiatrie sehen die Hauptaufgabe von Eltern ausdrücklich woanders, nämlich darin, das Selbstwertgefühl des Kindes zu stärken. Häusliches Üben sollte mit den Fachleuten abgestimmt sein, und wenn die Hausaufgabensituation dauerhaft eskaliert, ist das ein Grund für fachliche Beratung und nicht für mehr Übungsdruck. Eltern müssen auch kein schlechtes Gewissen haben, wenn sie das Üben abgeben.

Eines gehört dabei nicht ans Ende der Liste: Wenn Ihr Kind morgens nicht mehr in die Schule will, sich zurückzieht oder sich selbst abwertet, gehört das in dieselbe Woche in die Kinder- und Jugendarztpraxis oder zum schulpsychologischen Dienst, unabhängig davon, wie Sie sich bei Nachhilfe oder Lerntherapie entscheiden.

Rufen Sie diese Woche in der Schule an. Alles Weitere sortiert sich danach.

Häufige Fragen

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Dieser Beitrag wurde von der schuNa-Lernredaktion erstellt und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Unsere Redaktion besteht aus Pädagoginnen und Pädagogen mit Unterrichts- und Nachhilfeerfahrung. Zuletzt geprüft am 07. August 2026.