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BuT & Lernförderung

Bildung und Teilhabe: kostenlose Lernförderung beantragen, Schritt für Schritt.

Kostenlose Nachhilfe vom Staat klingt für viele Familien zu schön, um wahr zu sein, oder zu kompliziert, um sich damit zu befassen. Beides trifft nicht zu. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gibt Kindern aus Familien mit wenig Geld einen echten Rechtsanspruch auf Lernförderung, bundesweit und überall gleich geregelt. Dieser Bereich erklärt ruhig und ohne Behördendeutsch, wer sie bekommt, wie man sie beantragt und welche verbreiteten Irrtümer Sie getrost vergessen können.

Wer bekommt die Lernförderung?

Der Anspruch hängt nicht am genauen Einkommen, sondern am Bezug bestimmter Leistungen: Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wer dazugehört, für welches Alter es gilt und warum es ein Recht und kein Almosen ist, steht in Wer hat Anspruch auf BuT-Lernförderung?.

Der Weg zum Antrag

Anders als die übrigen Leistungen des Bildungspakets muss die Lernförderung gesondert beantragt werden, in der Regel mit einer Bescheinigung der Schule über den Förderbedarf. Welche Schritte in welcher Reihenfolge gehen und welches Amt zuständig ist, zeigt BuT-Lernförderung beantragen: Schritt für Schritt.

Zwei hartnäckige Irrtümer

Zwei alte Regeln halten viele Familien unnötig ab. Erstens: Lernförderung gebe es nur, wenn das Sitzenbleiben droht. Das stimmt seit 2019 nicht mehr, wie Lernförderung auch ohne drohendes Sitzenbleiben erklärt. Zweitens: sie gelte nur für ein paar Stunden in Mathe und Deutsch. Auch das trifft nicht zu, wie Umfang und Fächer der Lernförderung zeigt.

Wo beantrage ich das bei mir?

Der Anspruch ist bundesweit derselbe, das Verfahren nicht. Ausgeführt wird das Bildungspaket von Städten, Gemeinden und Kreisen, deshalb gibt es weder ein bundesweites noch ein landesweites Formular. Welche Stelle bei Ihnen zuständig ist, was Ihr Bundesland zusätzlich geregelt hat und woran Anträge vor Ort typischerweise hängenbleiben, steht auf den Länderseiten: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Weitere Bundesländer kommen nach und nach dazu.

Wer hat Anspruch auf die kostenlose Lernförderung über das Bildungspaket?

Anspruch auf die kostenlose Lernförderung des Bildungspakets hat, wer für sein Kind Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Es ist ein Rechtsanspruch, kein Almosen. Entscheidend ist der Leistungsbezug, nicht ein bestimmtes Einkommen. Die Förderung gilt für Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre ohne Ausbildungsvergütung.

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Nachhilfe über Bildung und Teilhabe beantragen: Anleitung

Stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle: bei Bürgergeld das Jobcenter, sonst Ihre Stadt oder Kommune beziehungsweise das Sozialamt. Meist brauchen Sie eine Schulbescheinigung über den Förderbedarf, den Nachweis Ihrer Sozialleistung und Angaben zum Nachhilfe-Anbieter. Beantragen Sie früh und warten Sie die Bewilligung ab, bevor die Nachhilfe startet.

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Bekommt man BuT-Lernförderung auch ohne drohendes Sitzenbleiben?

Ja. Seit dem 1. August 2019 ist Lernförderung aus dem Bildungspaket nicht mehr an eine drohende Nichtversetzung gebunden. Sie muss aber weiterhin geeignet und erforderlich sein, um die wesentlichen Lernziele zu sichern, und die Schule muss den Bedarf bestätigen. Lehnt das Amt mit dem alten Argument ab, ist ein Widerspruch möglich.

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Welche Fächer und wie viele Stunden zahlt das Bildungspaket?

Das Bildungspaket beschränkt die Lernförderung weder auf bestimmte Fächer noch auf eine feste Stundenzahl. Gefördert wird jedes Fach, in dem die wesentlichen Lernziele gefährdet sind, oft Kernfächer, aber nicht nur. Der Umfang richtet sich nach dem Bedarf Ihres Kindes: Das zuständige Amt bewilligt angemessen und bedarfsgerecht, meist befristet und verlängerbar.

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Lernförderung aus dem Bildungspaket in Nordrhein-Westfalen: Wer ist zuständig?

Der Anspruch auf Lernförderung ist Bundesrecht und in Nordrhein-Westfalen derselbe wie überall. Ein Landesformular oder eine zentrale Landesstelle gibt es nicht. Zuständig ist die Stelle, die Ihnen den Bescheid über Ihre Grundleistung geschickt hat: bei Grundsicherung das Jobcenter, sonst Stadt, Gemeinde oder Kreis. Die Lernförderung müssen Sie gesondert beantragen.

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Lernförderung in Bayern: Wer ist für das Bildungspaket zuständig?

Die Lernförderung ist ein Rechtsanspruch, keine Wohltat. In Bayern gibt es dafür aber keine zentrale Landesstelle und kein einheitliches Formular. Zuständig sind Jobcenter, Landratsämter und kreisfreie Städte, meist die Stelle, die Ihnen Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bewilligt hat. Ihre Behörde finden Sie über das BayernPortal. Wichtig: gesondert beantragen, bevor die Nachhilfe beginnt.

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Bildungspaket in Baden-Württemberg: Wer zahlt die Nachhilfe und wo beantrage ich sie?

In Baden-Württemberg bewilligt nicht das Land die Lernförderung, sondern Ihr Stadt- oder Landkreis beziehungsweise Ihr Jobcenter. Ein landesweites Formular gibt es nicht. Ausgangspunkt ist die Behörde, die Ihnen Ihren letzten Bescheid geschickt hat. Die Lernförderung müssen Sie gesondert beantragen. Vorher brauchen Sie eine Bestätigung der Schule über den Förderbedarf.

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Bildungspaket in Niedersachsen: kostenlose Nachhilfe beantragen

Die Lernförderung ist ein Rechtsanspruch Ihres Kindes, kein Almosen. Zuständig ist in Niedersachsen nicht das Land, sondern Ihr Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt, bei Grundsicherungsgeld meist das Jobcenter. Landesweit einheitlich ist nur die Bestätigung der Schule. Antragsformular, Abrechnung und zugelassene Anbieter regelt jede Kommune selbst. Fragen Sie bei der Stelle nach, die Ihre Grundleistung bewilligt hat.

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