BuT & Lernförderung
Bildung und Teilhabe: kostenlose Lernförderung beantragen, Schritt für Schritt.
Kostenlose Nachhilfe vom Staat klingt für viele Familien zu schön, um wahr zu sein, oder zu kompliziert, um sich damit zu befassen. Beides trifft nicht zu. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gibt Kindern aus Familien mit wenig Geld einen echten Rechtsanspruch auf Lernförderung, bundesweit und überall gleich geregelt. Dieser Bereich erklärt ruhig und ohne Behördendeutsch, wer sie bekommt, wie man sie beantragt und welche verbreiteten Irrtümer Sie getrost vergessen können.
Wer bekommt die Lernförderung?
Der Anspruch hängt nicht am genauen Einkommen, sondern am Bezug bestimmter Leistungen: Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wer dazugehört, für welches Alter es gilt und warum es ein Recht und kein Almosen ist, steht in Wer hat Anspruch auf BuT-Lernförderung?.
Der Weg zum Antrag
Anders als die übrigen Leistungen des Bildungspakets muss die Lernförderung gesondert beantragt werden, in der Regel mit einer Bescheinigung der Schule über den Förderbedarf. Welche Schritte in welcher Reihenfolge gehen und welches Amt zuständig ist, zeigt BuT-Lernförderung beantragen: Schritt für Schritt.
Zwei hartnäckige Irrtümer
Zwei alte Regeln halten viele Familien unnötig ab. Erstens: Lernförderung gebe es nur, wenn das Sitzenbleiben droht. Das stimmt seit 2019 nicht mehr, wie Lernförderung auch ohne drohendes Sitzenbleiben erklärt. Zweitens: sie gelte nur für ein paar Stunden in Mathe und Deutsch. Auch das trifft nicht zu, wie Umfang und Fächer der Lernförderung zeigt.
Wo beantrage ich das bei mir?
Der Anspruch ist bundesweit derselbe, das Verfahren nicht. Ausgeführt wird das Bildungspaket von Städten, Gemeinden und Kreisen, deshalb gibt es weder ein bundesweites noch ein landesweites Formular. Welche Stelle bei Ihnen zuständig ist, was Ihr Bundesland zusätzlich geregelt hat und woran Anträge vor Ort typischerweise hängenbleiben, steht auf den Länderseiten: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Weitere Bundesländer kommen nach und nach dazu.